Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg trat, wie schon seit 10 Jahren, am 17. Juni 2017 als Veranstalter des islamischen Fastenbrechens auf, das vom Netzwerk der Religionsgemeinschaften im Heinrich-von-Kleist-Park in Schöneberg organisiert wurde. In dem Werbematerial wurde zudem auf ein Grußwort des Stellv. Bürgermeisters und Bezirksstadtrats von Tempelhof-Schöneberg, Jörn Oltmann, hingewiesen.
Der Vorsitzende der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) in der Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg, Karsten Franck, erklärt hierzu:
„Es ist vollkommen unverständlich, dass das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, und damit der deutsche Staat, als Veranstalter eines religiösen Hochfestes des Islams auftritt und somit die Trennung von Staat und Religion bzw. die grundgesetzlich gebotene religionspolitische Neutralität des Staates aufhebt. Wir fordern daher die Einstellung dieser Praxis. Ein ähnliches Vorgehen ist im Zusammenhang mit den christlichen Feiertagen nicht üblich, und von den Kirchen auch nicht gewollt. Das Bezirksamt sollte sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren, zu denen die kompetente Verwaltung des Bezirks, aber nicht die Veranstaltung von religiösen Festen gehört.“